Mit dem Förderprogramm „Collective Research“ unterstützt die FFG vorwettbewerbliche Forschung. Die Forschungsergebnisse müssen einer größeren Gruppe von Unternehmen bzw. einer gesamten Branche zur Verfügung gestellt werden. Daher handelt es sich um F&E Projekte, welche nicht unmittelbar zu wirtschaftlich verwertbaren Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsentwicklungen führen. Es geht vielmehr darum, die Grundlage für zukünftige Normen bzw. Richtlinien zu schaffen oder technische Branchenprobleme zu lösen.
Einreichen können ein derartiges Branchenforschungsprojekt Interessensvertretungen (zB Fachverbände) oder Forschungsinstitute. (Hinweis: Universitäten und Fachhochschulen können nur als Subauftragnehmer von Interessensvertretungen teilnehmen.) Auch Konsortien können einreichen. Diese müssen aus mindestens einem Forschungsinstitut sowie einer Interessensvertretung oder mindestens drei Unternehmen bestehen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent. Die Restfinanzierung erfolgt durch die Einreicher bzw. die Konsortialpartner, wobei mindestens 20 Prozent als Barleistung und maximal 20 Prozent als bewertbare Sachleistungen aufgebracht werden müssen.
Eine Einreichung ist laufend im Rahmen des Basisprogramms der FFG möglich.