In jedem Bundesland vergibt das AMS unter bestimmten Bedingungen Zuschüsse zu den Lohn- und Gehaltsnebenkosten.
Das AMS WIEN hat ein recht attraktives Angebot – vor allem wenn Sie anerkannte Flüchtlinge, Personen, die länger Zeit arbeitslos gemeldet waren bzw. MitarbeiterInnen 50+ anstellen möchten. Oder wenn sie als EPU ihre/n erste/n Mitarbeiter/in anstellen.
Ganz besonders attraktiv sind die Bedingungen, wenn Sie jemanden anstellen, um ein Innovationsvorhaben umzusetzen.
Unter dem Titel „COME BACK“ Eingliederungsbeihilfe für ArbeitgeberInnen mit Innovationsvorhaben wird folgende Förderungen gewährt:
Bei Einstellung einer arbeitslos vorgemerkten Person ab 50 Jahren die mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
– mindestens 6 Monate (182 Tage) arbeitslos vorgemerkt ist ODER
– mit gesundheitlichen Einschränkungen konforntiert ist ODER
– in den letzten 12 Monaten in Summe nicht mehr als zwei Monate gearbeitet und mindestens vier Monate beim AMS arbeitslos vorgemerkt ODER
– WiedereinsteigerIn
Die Anstellung einer Person unter 50 Jahren kann auch gefördert werden, sofern sie länger
– als 365 Tage arbeitslos vorgemerkt waren.
Zudem kann auch die Anstellung
– anerkannte Flüchtlingen gefördert werden (d.s. Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte), die arbeitslos vorgemerkt sind.
Facts:
Höhe der Förderung: 2/3 der Lohn- und Lohnnebenkosten
Förderdauer: max. 12 Monate
Das AMS Wien bietet verschiedene weitere Fördermöglichkeiten bei der Einstellung von anerkannten Flüchtlingen und Personen 50+, die sowohl von Unternehmen als auch gemeinnützigen Organisationen in Anspruch genommen werden können.
Die Unterstützung für EPU, bei der Anstellung des/r ersten Mitarbeiters/in liegt die Förderung bei 25% der Lohn- und Gehaltsnebenkosten für max. 12 Monate.