In Österreich haben Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben einen steuerlichen Vorteil. Sie können für Forschungs- und Entwicklungsaufwände nachträglich eine sogenannte Forschungsprämie gemäß § 108c Einkommensteuergesetz (EStG) beim Finanzamt geltend machen.
Für die Wirtschaftsjahre 2016 und 2017 können 12% der gesamten anerkennbaren Forschungsaufwendungen als Forschungsprämie geltend gemacht werden. Noch unter der vorigen Bundesregierung wurde beschlossen, die Forschungsprämie auf 14% anzuheben, wobei die Erhöhung ab dem Wirtschaftsjahr 2018 in Kraft tritt. Weiterlesen „Forschungsprämie ist Steuerzuckerl für F&E“