Wien fördert investitionsbezogene Wachstumsprojekte

Nächste Einreichfrist: 06.04.2018 (weitere Fristen 2018: 31.07., 19.10.)

Die Wirtschaftsagentur Wien unterstützt mit dem Programm Sachgüter_innovative Investitionen produzierende Unternehmen in Wien.

Ziel des Förderprogramms besteht darin, das fertigungstechnische Niveau am Wiener Standort zu heben, die Wettbewerbsfähigkeit produzierender Unternehmen zu stärken und die Vielfalt der fertigungstechnischen Möglichkeiten zu erweitern. Ziel ist insbesondere, das Umfeld für städtische bzw. für die Stadt besonders geeignete Produktionstechnologien zu verbessern.

 

Welche Vorhaben werden gefördert?

Förderbar sind Projekte in einer Wiener Betriebsstätte, in deren Fokus innovative Investitionen in Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Sachgütern bzw. zur Erbringung von produktionsnahen Dienstleistungen stehen. Auch die damit im Zusammenhang stehende  Schulung von MitarbeiterInnen sowie externer Beratung werden unterstützt.

Mindestens 50% der von der Förderstelle anerkannten Kosten müssen auf materielle und immaterielle Anlagegüter entfallen (wie zB Kosten für Maschinen und Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Schutzrechte etc.).

Investitionen sind dann förderbar, wenn sie bspw. dazu geeignet sind,

  • neue Produkte herzustellen und/oder
  • neue Technologien einzuführen bzw. neue Produktionsverfahren zu etablieren und/oder
  • zur Effizienzsteigerung des gesamten Produktionsablaufs ggf. durch Insourcing beizutragen und/oder
  • die Fertigungsüberleitung bzw. das Upscaling von Prototypen etc. zu ermöglichen

 

 

Welche Kosten sind förderbar?

Neben aktivierbaren Kosten sind Personalkosten, externe Dienstleistungen, bauliche Maßnahmen, Sach- und Materialkosten förderbar.

Auch die Leasingfinanzierung von technischen Anlagen, Maschinen oder Betriebs- und Geschäftsausstattung ist förderbar (sofern der Leasingvertrag mind. 5 Jahre läuft und die Anschaffungskosten mindestens 5.000 Euro betragen).

Weiter wird für die Abgeltung von Gemeinkosten ein Zuschlag iHv 20% auf interne Personalkosten gewährt. GründerInnen (Unternehmensalter bis zu 1 Jahr) erhalten einen erhöhten Gemeinkostenzuschlag von 30% auf die gesamten Projektkosten.

 

Wie erfolgt die Auswahl?

Die Bewertung der eingereichten Projekte erfolgt durch eine Jury. Sehr wichtige Bewertungskriterien sind dabei etwa die wirtschaftliche Bedeutung für das Unternehmen und die Stadt,  der Innovationsgrad, sowie die Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit des Vorhabens. Projekte die bis 06.04. eingereicht werden, haben ihren Jury-Termin am 8.5.2018.

 

 

Facts:

Antragsberechtigte: Unternehmen (unabhängig von ihrer Größe) sowie Unternehmen in Gründung,  spätestens bei Projektabschluss muss eine Betriebsstätte in Wien vorliegen.

Förderhöhe: 35% der anerkannten Kosten, max. 150.000 Euro

Mindestprojektgröße: 15.000 Euro für Kleinunternehmen, 100.000 Euro für mittlere und große Unternehmen

Frauenbonus: 5.000 Euro, wenn das Projekt nachweislich von einer qualifizierten Frau geleitet wird

Laufzeit: max. 2 Jahre

De-minimis Förderung: ja

 

Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Unterstützung bei Ihrer Einreichung, kontaktieren Sie mich gerne unter: mail@foerdermanagerin.at

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