5.000 Euro Scheck für kreativwirtschaftliche Leistungen in Innovationsprojekten

Einreichung laufend möglich.

Der neue Kreativwirtschaftsscheck stellt einen Zuschuss für KMU dar, die kreativwirtschaftliche Leistungen im Rahmen eines Innovationsvorhabens in Anspruch nehmen.

Unternehmen die ein Innovation- oder Forschungsprojekt durchführen, können sich an kreativwirtschaftliche Leistungserbringer  wenden und deren Beauftragung mit dem Scheck bezahlen.

Förderbar sind vor allem Ideengenerierung, Konzeption, Entwicklung, Anwendung, Umsetzung oder Marktüberleitung im Rahmen eines Innovationsprojekts, wobei folgende kreativwirtschaftliche Kernbereiche anerkannt werden:

  • Design
  • Architektur
  • Multimedia/Spiele
  • Mode
  • Musikwirtschaft, insbesondere Musikverwertung
  • Audiovision und Film, insbesondere Filmverwertung
  • Medien- und Verlagswesen
  • Grafik
  • Werbewirtschaft
  • Kunstmarkt

Facts:

Förderhöhe: max. 5.000 Euro
Förderquote: 100%
Laufzeit: max. 12 Monate
De-minimis-Förderung

Ein Kommentar zu „5.000 Euro Scheck für kreativwirtschaftliche Leistungen in Innovationsprojekten

  1. ACHTUNG: Aufgrund der hohen Nachfrage wurde das Budget bereits aufgestockt. Inzwischen ist jedoch alles ausgeschöpft und die Ausschreibung musste für heuer geschlossen werden. Eine mögliche Fortführung für 2014 wird in Aussicht gestellt.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..