Einreichfrist: laufende Einreichung möglich
Innovativen, wachstumsorientierten Start-ups bietet die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ein Programm zur Förderung der Lohnnebenkosten. Einreichen können Klein- und Kleinstunternehmen die nicht älter als 5 Jahre sind und ihre Betriebsstätte in Österreich haben.
Gefördert werden folgende Dienstgeberbeiträge:
— Krankenversicherungsbeitrag
— Unfallversicherungsbeitrag
— Pensionsversicherungsbeitrag
— Arbeitslosenversicherungsbeitrag
— IESG-Zuschlag (Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz)
— Wohnbauförderungsbeitrag
— Mitarbeitervorsorge
— DB zum Familienlastenausgleichsfonds
— DZ (Kammerumlage der Wirtschaftskammer)
— Kommunalsteuer
(Im Falle einer Lohnabgabenbefreiung nach NeuFöG reduzieren sich die förderungsfähigen Kosten um nicht bezahlte Dienstgeberbeiträge.)
Förderungsvolumen
- im 1. Jahr bis zu 100 % der Dienstgeberbeiträge,
- im 2. Jahr bis zu 67 % der Dienstgeberbeiträge,
- im 3. Jahr bis zu 33 % der Dienstgeberbeiträge
Die Einreichung des Förderantrags kann bis zu 24 Monate nach oder 6 Monate vor Schaffung des ersten förderungsfähigen Arbeitsplatzes erfolgen. Die Förderrichtlinien sollen in Kürze vom Bund beschlossen werden und rückwirkend ab 01.01.2017 gelten. Derzeit liegen noch keine Informationen vor, ob es sich um eine de-minimis Förderung handelt.
Die Lohnnebenkosten Förderung für innovative Start-ups ist nicht mit dem kürzlich von der Regierung angekündigten Beschäftigungsbonus gleichzusetzen. Die genauen Rahmenbedingungen des Beschäftigungsbonus befinden sich derzeit in Ausarbeitung. Die Antragstellung wird voraussichtlich ebenfalls über die aws erfolgen.