Wo kann ich mein(e) Elektrofahrzeug(e) fördern lassen?

In Österreich gibt es inzwischen ein breites Angebot an Förderungen, die den Ankauf von elektrisch/alternativ betriebenen Fahrzeugen unterstützen. Gefördert werden sowohl die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, als auch die Errichtung entsprechender Infrastruktur, bewusstseinsbildender Maßnahmen, Schulungsmaßnahmen usw. Nachfolgend vorgestellt werden die passenden  Programme der KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH (KPC).

Die KPC fördert beispielsweise:

Anschaffung von Fahrzeugen zur Personen- und Güterbeförderung ( Elektro-, Brennstoffzellen- bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender, eine genaue Auflistung finden Sie hier); Förderhöhe von 750 – 1500 Euro, max. jedoch 30% der Anschaffungskosten.

Anschaffung von neuen Zweirädern mit reinem Elektroantrieb (E-Mopeds und E-Motorräder), Förderhöhe bis zu 375 Euro, max. jedoch 30% der Anschaffungskosten.

Anschaffung von Elektro-Fahrrädern und Elektro-Transporträdern und Transporträdern,  Förderhöhe 100 – 250 Euro, max. jedoch 30% der Anschaffungskosten.

Anschafffung/Umrüstung bestimmter Fahrzeuge zur Personen- oder Güterbeförderung, die mit Biogas-, Biodiesel-, Pflanzenöl- und Superethanolantrieb betrieben werden.
Förderhöhe: 200 – 2000 Euro, max. jedoch 30% der Anschaffungskosten.

Anschaffung von Elektro-Leichtfahrzeugen, Elektro-Kleinbussen und leichte Elektro-Nutzfahrzeuge.
Förderhöhe bis zu 20.000 Euro, max. jedoch 30% der Anschaffungskosten.

Weiter werden Abstellanlange für Fahrräder als auch betriebliches Mobilitätsmanagement für Betriebe, Bauträger und Flottenbetreiber unterstützt (zB E-Ladestatioen, Radwege, Carsharing, Shuttle-Service, Schulungen usw.)

 

Voraussetzung ist jeweils, die Fahrzeuge mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern oder nachhaltig gewonnenen Treibstoffen zu betreiben.

 

Wer darf einreichen?
Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Einreichfrist: Teilweise bis 31.10.2017, teilweise bis 31.12.2018

Zusätzliche Informationen zu den genannten Programmen sowie zu weiteren Fördermöglichkeiten rund um das Thema Elektromobilität gerne auf Anfrage.

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