Einreichfrist: 14.09.2017
Im Rahmen der Ausschreibung Pro Industry 2017 fördert die Wirtschaftsagentur Wien Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Wiener Industrieunternehmen. Hierbei kann es sich sowohl um Industrie 4.0-bezogene Produktentwicklungs- bzw. Produktionstechnologievorhaben als auch um „klassische“ Produkt-, Dienstleistungs-, Prozess- oder Verfahrensinnovation handeln.
Voraussetzung für eine Einreichung in diesem Call ist die Zugehörigkeit des hauptantragstellenden Unternehmens zur Sparte Industrie oder Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Wien. Kooperationspartner können aus allen Sparten und Technologiebereichen stammen und müssen nicht zwingend in Wien angesiedelt sein. Es können jedoch nur Wiener Unternehmen eine Förderung erhalten.
Eine Einreichung von Unternehmen gemeinsam mit wissenschaftlichen Einrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen u.a.) wird im Sinne des Wissenstransfers und der Stärkung der Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft im Rahmen dieser Ausschreibung empfohlen (und kann zudem zu einer höheren Förderung führen – siehe dazu unter Facts).
Förderbar sind F&E-Projekte von Wiener Industrieunternehmen die:
– aktuelle Forschungsfragen behandeln und damit über reine Produktentwicklung und den Stand der Technik hinausgehen, des Weiteren
– eine grundlegende wirtschaftliche Umsetzungsstrategie beinhalten, aus der sich eine zukünftige ökonomische Wertschöpfung in Wien ableiten lässt,
– sowie zu mittel- oder unmittelbaren Produkt-, Dienstleistungs- oder Verfahrensinnovationen führen.
Das antragstellende Unternehmen muss bedeutende Teile der projektgegenständlichen F&ELeistungen selbst erbringen und den wesentlichen Teil des mit der Durchführung des Projekts verbundenen Risikos tragen, insbesondere das Risiko der wirtschaftlichen Umsetzung der erzielten F&E-Ergebnisse.
Facts
Förderquote: Arbeitspakete, die der experimentellen Entwicklung (EE) zuzuordnen sind, unterliegen einer Förderintensität von 25% bei großen Unternehmen, 35% bei mittleren Unternehmen und 45% bei kleinen Unternehmen. Jene Projektteile (Arbeitspakete), die der industriellen Forschung (IF) zuordenbar sind, unterliegen einer Förderintensität von 50% bei großen Unternehmen, 60% bei mittleren Unternehmen und 70% bei kleinen Unternehmen. Handelt es sich um ein Kooperationsprojekt, ist ein Aufschlag von bis zu 15% möglich.
Maximale Förderhöhe: 500.000 Euro
Gesamtbudget: 2 Mio. Euro
Preisgelder und Boni: Die drei besten Anträge erhalten Preisgelder zwischen 15.000 und 5.000 Euro. Liegt die wissenschaftliche Leitung eines Projekts bei einer dafür qualifizierten Frau, wird ein Bonus von 10.000 Euro zuerkannt.