Neuausrichtung des FFG Programms „Headquarter Strategy“

Mit der Förderschiene „Headquarter Strategy“ versuchen BMVIT und FFG Österreich als Standort für den Sitz international tätiger Unternehmen attraktiver zu machen.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, bei denen Forschungs- und Entwicklungsbereiche mit eigenständiger Verantwortung in Österreich neu aufgebaut oder nachhaltig und substantiell erweitert werden. Die Programmlinie richtet sich an international agierende Unternehmen, die in Österreich wirtschaftlich tätig sind, wenn sie

  • ihre F&E-Zentralen in Österreich ansiedeln oder wesentlich erweitern
  • sich in ihren F&E Aktivitäten neuen Forschungsthemen zuwenden und in diesem Zusammenhang ihre Forschungskompetenz und ihr Forschungsvolumen ausweiten
  • durch ihre F&E Aktivitäten in einem zukunftsträchtigen Themenfeld einen wesentlichen Innovations- und Technologiesprung erwarten können.

Voraussetzung ist, der Aufbau neuer oder der substantieller Ausbau bestehender Forschungs- und Entwicklungsbereiche mit eigenständiger F&E–Verantwortung sowie die nachhaltige Anbindung an nationale Forschung und Forschungskooperationen.

Derzeit erfolgt eine Neuausrichtung der Förderschiene. Informationen folgen!

 

FACTS

Laufzeit: mehrjährig

Barwert: in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Qualität des Projekts bis zu 50% Zuschuss

Einreichung: laufend möglich (derzeit allerdings nur Folgeanträge)

KMU-Paket: Neue Leistungen der FFG

Durch die Bündelung von vier aufeinander abgestimmten Förderangeboten, wollen BMVIT und FFG den Einstieg von KMU in F&E und Innovationsprojekte weiter erleichtern. Gleichzeitig soll die Qualität entsprechender Projekte gesteigert werden. Ziel ist es, gerade in der Anfangsphase noch mehr Unterstützung zu bieten.

Das KMU-Paket umfasst folgende vier Förderangebote:

–        Innovationsscheck
–        Feasibility Studies
–        Projektstart
–        Forschungscoach für Kleine Unternehmen

Die bereits bestehenden Programme Innovationsscheck und Feasibility Studies stellen die ersten beiden Säulen des KMU-Pakets dar. Beide Programme erfreuen sich bereits größer Beliebtheit. Von Seiten des Infrastrukturministerium und des Wirtschaftsministeriums wird dem durch großzügige Budgetierung Rechnung getragen. So stehen alleine für 2011 5 Mio. Euro für den Innovationsscheck zur Verfügung. Außerdem wurde die Förderobergrenze für Feasibility Studies auf 30.000 Euro angehoben.

Neu ins Leben gerufen wurde die dritte Säule „Projektstart“, welche die Vorbereitung konkreter Forschungsprojekte im Basisprogramm unterstützt. Einmal pro Jahr können bis zu 6.000 Euro zur Förderung eingereicht werden (Förderquote: max. 50%). Anerkannt werden neben Personalkosten auch Drittleistungen sowie Reisekosten. Ziel ist es, die Vorbereitung der Forschungsprojekte zu Verbessern und mögliche Risiken besser und frühzeitig zu erkennen. Damit dürfte wohl auch die Qualität der Anträge steigen, was jedoch noch keine Garantie für eine positive Förderentscheidung darstellt – wie die FFG betont.

Der vierte Eckpfeiler „Forschungscoach“ ermöglicht es Kleinen Unternehmen, im Rahmen einer Förderung aus den Basisprogrammen externe Projektmanagementkosten fördern zu lassen. Damit soll das Management in Kleinen Unternehmen entlastet werden. Max. werden 6.000 Euro gefördert.

Das KMU-Paket stellt ein durchaus rundes Angebot dar, das die Chance auf eine Förderung für KMUs erhöhen dürfte. Gerade auch deshalb, weil KMU bei der Beantragung von Fördermitteln immer im Wettbewerb mit Großen Unternehmen stehen, welche  meist mehr Erfahrung mit Förderungen haben und deutlich höhere Budgets für die Erstellung der Anträge aufbringen.

 

FFG erhöht Förderung für Machbarkeitsstudien

Ein beliebtes Instrument der FFG ist die Förderung von Machbarkeitsstudien. Vorgestellt wurde das Programm bereits hier. Seit Beginn des Jahres  unterstützt die FFG „Feasability Studies“ in KMU mit einem Zuschuss von bis zu 30.000 Euro (bisher max. 12.000 Euro).

Folgenden Varianten stehen zur Auswahl:
  • bis zu 75 % Zuschuss (max. jedoch 30.000 Euro) bei Durchführung der Studie durch Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitärer Forschungseinrichtungen etc., wenn es sich um die Vorbereitung industrieller Forschung handelt
  • bis zu 50 % Zuschuss (max. jedoch 20.000 Euro) bei Durchführung der Studie durch andere Unternehmen, wenn es sich um die Vorbereitung experimenteller Entwicklung handelt.

Durch die Erhöhung des Zuschusses wird es für KMU noch attraktiver konkrete F&E Vorhaben anzugehen. Verläuft die Machbarkeitsstudie entsprechend, ist die weitere Einreichung eines F&E Projekts beispielsweise im Basisprogramm der FFG oder in anderen Förderschienen bzw. bei anderen Förderstellen in vielen Fällen sinnvoll.

 

aws: ProTRANS (Produktfindung, Technologietransfer, Innovationsmanagement)

Mit ProTRANS führt die aws ein Förderprogramm, das darauf abzielt die innovative Leistungsfähigkeit von KMUs zu stärken. Im Gegensatz zur überwiegenden Mehrzahl an Förderprogrammen geht es nicht um die Unterstützung eines einzelnen Forschungs- oder Innovatiosprojekts sondern um die nachhaltige Schaffung organisatorischer Voraussetzungen in den Bereichen strategische Produktfindung, Innovationsmanagement sowie konkrete Maßnahmen des Technologietransfers.

Unterstützt werden Kooperationsprojekte mit universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bzw. Unternehmen mit hoher Technologiekompetenz zur

  • Entwicklung/Verbesserung der Unternehmensstrategie im Hinblick auf die Optimierung des eigenen Produktportfolios bzw. der Nutzung von technologischen Potentialen
  • Einführung von Methoden des Innovationsmanagements zur nachhaltigen Stärkung der Innovationskraft
  • Strategischen Produktfindung auf Basis kooperativer F&E bzw. Innovations-Projekte

 

Ein ProTRANS Projekt läuft typischer Weise in zwei Phasen ab:

  • Definitionsphase: Die aws fördert die Erstellung eines detaillierten Plans zur Einführung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen unter Zuhilfenahme externen Wissens oder externer Experten mit bis zu 50% der Kosten in Form von Barzuschüssen.
  • Umsetzungphase: Die Umsetzung des Plans in konkrete Maßnahmen unterstützt die aws mit bis zu 35% der Kosten in Form von Barzuschüssen.

 

Facts

Einreichfrist:
laufende Einreichung möglich

Barwert/Förderhöhe:
Definitionsphase: max. 50% Förderquote, max. Barwert 50.000 Euro
Umsetzungsphase: max. 35% Förderquote

Die Gesamtförderung beträgt max. 300.000 Euro, der minimale Projektumfang liegt bei 40.000 Euro

Laufzeit:
Max. 24 Monate für das gesamte Projekt, davon max. 8 Monate für die Definitionsphase

aws: PreSeed bis zu 100% Projektfinanzierung

Als Spezialbank im öffentlichen Eigentum fokussiert die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) auf Unternehmensfinanzierung und Unternehmensberatung. Im Mittelpunkt steht die Förderung und Finanzierung von Unternehmensgründungen und Unternehmenswachstum, wozu zahlreiche Förderinstrumente zur Verfügung stehen. Das nachfolgend vorgestellte PreSeed Programm eignet sich für Personen die ein stark technologielastiges Unternehmen gründen wollen, dazu jedoch noch Forschungsarbeiten durchführen müssen.

aws: PreSeed

Förderbar sind Vorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung – konkret das Erarbeiten eines ersten Proof-of-Prinziple bzw. eines Prototypen, welche/r eine Unternehmensgründung zur wirtschaftlichen Verwertung nach sich zieht. Wesentliche Kriterien sind neben Patentierbarkeit, Kommerzialisierbarkeit und Qualifikation des Teams vor allem die Technologieintensität sowie ein zu erwartender Technologiesprung.

Aktuell gibt es im PreeSeed Programm der aws zwei Scherpunkte:
–          PreSeed LISA: für Biotech-Projekte
–          PreSeed IT & Physical Sience: für Projekte aus IKT, Physik oder
anderen technische Wissenschaften

Zusätzlich werden immer wieder Sonderausschreibungen in Form von Calls zu speziellen Themen geöffnet, wobei der Anspruch an die Technologieintensität und Neuheit unterschiedlich gesetzt wird.

Facts:

– Zuschuss von bis zu 100%, bis 31.12.2010 max. 500.000 Euro
(danach max. 200.000 Euro)
– Laufzeit: max. 2 Jahre (typischer Weise jedoch rund 1 Jahr)
– Einreichung: laufend
, Entscheidung fällt quartalsweise (außer Calls)

Forschung in Wien

Am vergangenen Wochenende fand im Prater das 3. „Wiener Forschungsfest“ statt. Trotz der bevorstehenden Wahlen in Wien stand jedoch tatsächlich die Forschung im Mittelpunkt und nicht der Wahlkampf. Initiatorin des Forschungsfests ist Vizebürgermeisterin Renate Brauner. Durchgeführt wurde es vom ZIT (Zentrum für Innovation und Technologie). Vertreten waren daher vor allem vom ZIT geförderte und/oder der Stadt Wien nahe stehende Forschungseinrichtungen und  -projekte.

Anlässlich des Forschungsfests ein paar Fakten über Forschung in Wien:

In Wien werden jährlich rund 2 Mrd. Euro für Forschung ausgegeben, das sind 43% der F&E Ausgaben Österreichs. Die meisten forschenden Unternehmen sind KMUs.

Die Stadt Wien unterstützt sehr bewusst gewisse Forschungsschwerpunkte und konnte dadurch in den vergangenen Jahren auch dazu beitragen besonders gute Forschungsleistungen hervorzubringen. Diese Schwerpunkte sind:

  • Life Sience
  • Creative Industries
  • Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Verkehr und Logistik.

So konnte sich Wien beispielsweise im Bereich Life Sience in den letzten 10 Jahren als wichtiger Standort etablieren. 250 Biotech- und Pharmabetriebe sowie 300 Medizintechnik Unternehmen sind in Wien angesiedelt. Sie beschäftigen 28.000 Personen, 11.000 davon in der Forschung.

Auch der Creative Industries Bereich nimmt eine beeindruckende Entwicklung. 15,5% aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in Wien sind im Kunst-, Kultur- und Kreativebereich angesiedelt. Österreichweit liegt dieser Anteil lediglich bei 8,6%.

Forschungsförderung macht also wirklich Sinn. Natürlich ist das ZIT nicht die einzige Förderagentur, die Forschung in Wien finanziert. Aber das ZIT hat mit Sicherheit das breiteste Angebot um Unternehmen in ihren F&E Initiativen zu unterstützen, und zwar weit über die reine Forschungsförderung hinaus. Dazu zählen beispielsweise Dienstleistungen wie die Technologieberatung zur gezielten Vermittlung passender wissenschaftlicher PartnerInnen, die Entwicklung von Immobilienprojekten zur gezielten Unterstützung von Forschungsfeldern, Aktionen zur Sichtbarmachung von Wiener Forschungsleistungen, Initiativen zur Förderung des Forschungsnachwuchses  sowie von Frauen in der Forschung uvm.

Somit an dieser Stelle einmal ein großes Lob an das ZIT. Die Service Orientierung ist toll, bringt was und ist auch in der Abwicklung der Förderprojekte zu spüren.

FFG Förderungen für F&E Einsteiger

Nach der Sommerpause dieses Blogs werden heute zwei bereits etablierte und beliebte Programme der FFG vorgestellt. Ihr besonderer Vorteil liegt u.a. darin, dass sie vergleichsweise rasch und unbürokratisch vergeben werden.

Ein wichtiges Anliegen der FFG ist es, KMU die Kooperation mit  Forschungseinrichtungen schmackhaft zu machen und so Forschungs- und Innovationsaktivitäten und -projekte anzuregen. Dazu hat die FFG zwei Förderinstrumente geschaffen:

Der kleine Bruder:  „INNOVATIONSSCHECK“
Max. 5.000 Euro, Bearbeitung ca. 4 – 6 Wo.

Der Innovationsscheck richtet sich ausschließlich an heimische KMU. Sie können den Scheck bei einer Forschungseinrichtung einlösen, um deren Leistung bis zu einem Gegenwert von max. Euro 5.000 in Anspruch zu nehmen. Übrigens können sie den Innovationsscheck jedes Jahr wieder beantragen, sofern sie mit unterschiedlichen F&E-Einrichtungen kooperieren.

Förderbar sind beispielsweise:

  • Ideenstudien (zB Konzeptentwicklungen, thematisch und technologisch offene bzw. auch nicht technologische Vor- und begleitende Studien,Vorarbeiten für technologische Problemlösungen)
  • Vorbereitungsarbeiten für ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben
  • Unterstützung bei der Prototypenentwicklung
  • Analyse von Technologietransferpotential
  • Analysen zum Innovationspotential des Unternehmens (Prozess, Produkt, Technologie)
  • Konzepte für technisches Innovationsmanagement (v.a. im Zusammenhang mit Analysen zum Innovationspotential des Unternehmens)

Der große Bruder „FEASABILITY STUDIES“
Max. 12.000 Euro, Bearbeitung max. 6 Wo.

Häufig trauen sich KMUs nicht ihre Ideen tatsächlich umzusetzen, weil gewisse Unsicherheit über die Machbarkeit oder mögliche Probleme im Entwicklungsprozess bestehen. Genau hier möchte die FFG unterstützend eingreifen und bietet mit der Programmlinie „Feasability Studies“ KMU die Möglichkeit, Machbarkeitsstudien bei Forschungseinrichtungen oder anderen qualifizierten Instituten zu beauftragen.

Förderbar sind

  • Aufzeigen von technischen Lösungsmöglichkeiten
  • Studien zur technischen Machbarkeit (proof of concept)

Derartige Studien können der Ausgangspunkt für ein konkretes F&E Projekt sein bzw. werden unrealistische Ideen rechtzeitig sichtbar. Die Studien gestatten es frühzeitig externes Expertenwissen ins Unternehmen zu holen und sind nicht selten Grundstein für nachfolgende Kooperationen. Entwickelt sich tatsächlich ein Forschungsprojekt, so ist es in vielen Fällen weiterhin von der FFG förderbar. Ein separater Antrag ist allerdings Voraussetzung.

Bei „Feasability Studies“ können nur externe Kosten bis max. Euro 12.000 gefördert werden (interne Kosten werden nicht unterstützt):

  • bis zu 75 % Zuschuss, wenn es sich um die Vorbereitung von industrieller Forschung handelt
  • bis zu 50 % Zuschuss, wenn es sich um die Vorbereitung von experimenteller Entwicklung handelt
  • bis zu 50% Zuschuss (nur für die externen Kosten!), wenn eine Studie mit hohen internen Firmenkosten, erstellt wird

UNTERSCHIEDE zwischen GROSSEM und KLEINEM BRUDER

  • Der wissenschaftliche beziehungsweise der technologische Anspruch ist beim Innovationsscheck niedriger als bei einer Feasibility Study
  • Während die Feasibiltiy Study sich auf die technische Machbarkeit beschränkt, sind die förderbaren Vorhaben beim Innovationsscheck breiter gefasst (z.B. neue Business Modelle u.ä.)
  • Der Innovationsscheck setzt generell einen kleineren Leistungsumfang durch die Forschungseinrichtung

FFG: Collective Research – gemeinsames forschen innerhalb einer Branche

Mit dem Förderprogramm „Collective Research“ unterstützt die FFG vorwettbewerbliche Forschung.  Die Forschungsergebnisse müssen einer größeren Gruppe von Unternehmen bzw. einer gesamten Branche zur Verfügung gestellt werden.  Daher handelt es sich um F&E Projekte, welche nicht unmittelbar zu wirtschaftlich verwertbaren Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsentwicklungen führen. Es geht vielmehr darum, die Grundlage für zukünftige Normen bzw. Richtlinien zu schaffen oder technische Branchenprobleme zu lösen.

Einreichen können ein derartiges Branchenforschungsprojekt Interessensvertretungen (zB Fachverbände) oder Forschungsinstitute.  (Hinweis: Universitäten und Fachhochschulen können nur als Subauftragnehmer von Interessensvertretungen teilnehmen.) Auch Konsortien können einreichen. Diese müssen aus mindestens einem Forschungsinstitut sowie einer Interessensvertretung oder mindestens drei Unternehmen bestehen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent. Die Restfinanzierung erfolgt durch die Einreicher bzw. die Konsortialpartner, wobei mindestens 20 Prozent als Barleistung und maximal 20 Prozent als bewertbare Sachleistungen  aufgebracht werden müssen.

Eine Einreichung ist laufend im Rahmen des Basisprogramms der FFG möglich.

ZIT fördert Innovationen in KMUs

Diesmal möchte ich auf ein bereits etabliertes Förderinstrument des ZIT (Zentrum für Innovation und Technologie) hinweisen. Das Programm heißt schlicht „INNOVATION“ und bietet all jenen Wiener Unternehmen, die sich durch laufende innovative Aktivitäten weiterentwickeln, die Möglichkeit ein innovatives Projekt fördern zu lassen.

Wesentlich ist, dass das Innovationsvorhaben keine isolierte Einzelaktivität darstellt, sondern in eine Innovatinosstrategie eingebunden ist. Unterstützt werden KMUs, wobei es kaum Einschränkungen hinsichtlich der Art der Innovation gibt. Sowohl Produkt- und Dienstleistungsinnovationen, als auch Prozess und organisatorische Innovationen können gefördert werden. Allerdings soll es sich dabei nicht um ein Forschungsprojekt handeln.

Die Einreichung ist laufend möglich.

Förderung von Praktika und Mitarbeitertausch

Go interntaional, eine Initiative von WKO und BMVIT zur Förderung von Exportaktivitäten, umfasst u.a. ein Programm zur „Internationalisierung von Human Ressources“. Konkret ist das Programm für Unternehmen interessant, die Praktikanten in einer Auslandsniederlassung oder ausländische Praktikanten in Österreich beschäftigen. Auch der Austausch von Mitarbeitern zwischen dem Stammhaus und einer Auslandsniederlassung wird unterstützt.

Gefördert werden Aufenthalte bis zu 6 Monaten mit EUR 800,-/ Monat in Europa und EUR 1.000,-/Monat in Übersee.
(In Europa: nur für KMU; Übersee keine Einschränkung)

Anzahl der Praktikanten und Mitarbeiter bis 31.3.2011:

  • KMU: 8 Personen
  • Großunternehmen: 6 Personen

KMUs kassieren zu wenige Förderungen

Am Wochenende habe ich einen sehr interessanten Artikel in der Zeit gelesen, in dem es vor allem darum geht, wie und was der Staat fördern soll damit die Wirtschaft möglichst erfolgreiche Innovationen hervorbringt, wächst und Arbeitsplätze schafft. Fazit ist, dass das eigentlich niemand so wirklich weiß. Das bisherige Rezept  der deutschen Politik (und wohl auch der österreichischen) Grundlagenforschung zu fördern und Industrie bei der Entwicklung zu unterstützen funktioniert nur mehr bedingt, da immer mehr Nationen mit unglaublicher Geschwindigkeit technische Erfindungen hervorbringen. Amerika, China, Indien usw. sind uns auf den Fersen!

Eine wichtige Aufgabe der Förderpolitik ist es daher die richtigen Schwerpunkte zu setzen und dafür zu sorgen, dass Entwicklungen auch möglichst rasch auf dem Markt Fuß fassen.  Nur welcher Politiker kann schon abschätzen, wo die Innovationspotentiale der heimischen Wirtschaft und Forschung wirklich liegen?

In Österreich gibt es neben der klassischen Förderung von Forschung und Entwicklung immer mehr Programme, welche Unternehmen auch dabei unterstützen ihren Prototypen bis zur Marktreife zu bringen. In der Folge gibt es dann auch Programme, die bei der Vermarktung unterstützen.

KMUs verfügen über große Innovationskraft, denn sie spezialisieren sich nicht selten auf Nischen und sorgen so für technologische Weiterentwicklungen und die Erschließung neuer Märkte.  Doch was die öffentliche Förderung angeht, fallen gerade sie häufig durch den Rost. Im Gegensatz zu großen Unternehmen, können sie sich keine hauseigenen Experten leisten, die sich ausschließlich darum kümmern, Fördermittel zu lukrieren.

Laut einer Studie des infas Instituts lassen sich viele Mittelständler von dem Papierkrieg und dem Aufwand, den ein Förderantrag zweifelsohne mit sich bringt, abschrecken.

Ein Grund diesen Blog weiterhin zu pflegen! Ich hoffe, ich kann noch viele Unternehmen – auch kleine – dazu motivieren, sich über einen Förderantrag drüber zu trauen.

FFG: zusätzliche 25 Mio. für Basisprogramm

Derzeit ist von einer Abnahme der Forschungstätigkeit in Österreich seitens der FFG zwar noch nichts zu bemerken (so stieg die Summe der beantragten Mittel im Juli sogar um 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr), man will jedoch einen antizyklischen Impuls setzen, um dem von Experten befürchteten Absinken der Innovationsaktivitäten österreichischer Unternehmen entgegenzusteuern.

Konkret geht es um Sofortmaßnahmen in Höhe von 25 Mio. Euro, wie Bundesministerin Doris Bures in Alpbach mitteilte. Teil des Maßnahmenpakets werden die Anhebung des Barwertes der Förderung auf bis zu 45 Prozent (derzeit durchschnittlich 25 Prozent), die Erweiterung der Basis förderbarer Kosten für Forschungsinfrastruktur (Einführung von Elementen der vorzeitigen Abschreibung; Möglichkeit der Finanzierung der gesamten Forschungsinvestition im Jahr der Anschaffung), die Standardisierung und Beschleunigung der Antragsverfahren und eine rasche und problemorientierte Entscheidung und Auszahlung der Förderungen im Rahmen der Basisprogramme der FFG (im Regelfall 6 – 8 Wochen nach Einlangen der Anträge) sein.

ZIT Programm: Kooperation

Falls sie ein F&E Projekt gemeinsam mit Partnern planen, ist möglicherweise das Programm „Koopertion“ der Wiener Förderstelle ZIT interessant. Förderbar ist die Konkretisierung einer F&E-Partnerschaft und der Ausgestaltung von kooperativen Forschungsvorhaben zwischen KMUs oder KMUs und Forschungseinrichtungen. Das Ergebnis des Förderprojekts (das max. 1 Jahr dauern darf) stellt beispielsweise ein  Forschungsvertrag oder ein gemeinsames Forschungsprogramm („Forschungskonzept“) dar.  Das  Forschungskonzept muss so gestaltet werden, dass es bezüglich Klarheit, Transparenz und Vollständigkeit auch und vor allem den Ansprüchen von Förderungsstellen und anderen Kapitalgebern genügt.

Die Einreichung kann laufend erfolgen. Der Maximale Barwert beträgt 50.000 Euro, wobei eine Förderintensität von 75% vorgesehen ist. Kooperative Forschungsprojekte von KMUs liegen dem ZIT offenbar wirklich am Herzen!

FFG fördert Machbarkeitsstudien

Im Rahmen des Förderprogramms Feasability Studies unterstützt die FFG KMU, die eine Machbarkeitsstudie bei einem externen Institut in Auftrag geben bzw. auch teilweise selbst machen. Gefördert werden ausschließlich Fremdleistungen. Dabei werden Kosten von Forschungseinrichtungen, Universitäten etc. mit bis zu 75% unterstützt, Leistungen anderer Unternehmen mit max. 50%. Insgesamt werden max. 12.000 Euro vergeben.

Erwähnenswert ist die bevorzugte Behandlung der Ansuchen. Die Entscheidung wird durchschnittlich nach für Förderstellen rekordverdächtigen 6 Wochen bekannt gegeben. Abrechnung und Berichtspflichten sind vergleichsweise unbürokratisch und mit geringem Aufwand verbunden.

Anbahnungsfinanzierung für 7. RP

Der Aufwand für die Einreichung eines Projekts im Rahmen des europäischen Rahmenprogramms ist in der Regel deutlich aufwändiger als bei nationalen Förderstellen. Alleine die Richtlinien sind um ein Vielfaches länger und dann braucht man ja auch noch Partner aus anderen EU-Ländern usw.

Der FFG unterstützt Unternehmen und Organisationen die sich an einer Ausschreibung im Zuge des 7. Rahmenprogramms (RP) heranwagen. Das entsprechende Programm nennt sich schlicht Anbahnungsfinanzierung (AF) und bietet sowohl finanziellen Zuschuss (zB zu Reisekosten, Personalkosten, Leistungen Dritter wie etwa Berater etc.) als auch inhaltliche Unterstützung, um die Qualität des Antrags zu verbessern.

Der Antrag muss mindestens 3 Wochen vor Ablauf der Deadline der entsprechenden Ausschreibung des 7. RP bei der FFG abgegeben werden. Nur wenn eine positive Bewertung durch den FFG erfolgt, wird die Anbahnungsfinanzierung gewährt. Zu diesem Zwecke wird wärmstens empfohlen, bereits im Vorfeld mit der FFG in Kontakt zu treten.

Die Höhe des gewährten Zuschusses für Unternehmen liegt bei 75% der entstandenen Kosten. Als Richtwert für die Höhe des Zuschusses gelten für Partner Euro 7.000, für Koordinatoren Euro 12.000 (in begründeten Ausnahmefällen auch höher).